Stand 25.08.2021
Zur Erinnerung für alle unten eine Zusammenstellung von Informationsmaterialien aus den letzten Tagen vor den Sommerferien 2021 aus dem Hessischen Kultusministerien (HKM) und vom Schulträger, dem Kreis GG.
- Elternschreiben und aktualisierter Hygieneplan für das SJ 2021/22 aus dem HKM.
- Hier Aussagen zum Schulbetrieb und hier zur erwarteten wieder geltenden Schulpflicht aus dem HKM.
- Und hier ergänzenden Information des Schulträgers, des Kreises Groß-Gerau.
- Zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung gab es am 25.06.21 noch eine Präzisierung aus dem staatlichen Schulamt Rüsselsheim.
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist nach aktuellem Stand (es wird Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene geben.) weiterhin ein negativer Corona-Schnell-Test, der angeleitet jeweils in der ersten Unterrichtsstunde durchgeführt wird. Alternativ kann auch die Dokumentation eines negativen Bürgertests vorgelegt werden (Testcenter, Apotheke, etc.), der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schüler*innen, die an einem regulären Testtag (weiterhin Montag/Donnerstag - nur in der ersten Schulwoche Di/Mi/Do und in der zweiten Woche Mo/Mi/Do) nicht in der Schule waren, können erst am nächsten Testtag wieder am Unterricht teilnehmen, es sei denn, sie gelten als vollständig geimpft, sind genesen oder legen einen negativen Bürgertest vor.
Sollten Sie wichtige Informationen zu Erkrankungen oder dringenden Gesprächsbedarf haben, melden Sie sich bitte weiterhin umgehend per E-Mail bei der Schulleitung (